Von Halina Wawzyniak, linksfraktion.de
Es ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip, von staatlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen ausgenommen zu sein, soweit keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen. Dieses Prinzip ist schon eine Weile durchlöchert. Konkret zeigt sich das derzeit an einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes gegen die Blogger von Netzpolitik.org wegen Landesverrat nach § 94 StGB. Aus meiner bescheidenen Sicht hätte der Generalbundesanwalt die Erforschung des Sachverhalts nach § 160 StPO in wenigen Stunden abschließen und das Verfahren wegen Absurdität des Vorwurfes einstellen können. Ganzen Beitrag lesen »