Eine dringende Forderung aus gegebenem Anlass
Nur 54 Prozent aller Beschäftigten erhalten Weihnachtsgeld. Wir wollen, dass alle Beschäftigten in den Genuss von Weihnachtsgeld kommen, welches mindestens 50 Prozent ihres Monatseinkommens erreicht.
Das soll auch für Hartz-IV- und ALG-I-Bezieherinnen -Bezieher sowie Geflüchtete nach dem AsylbLG gelten. Die Weihnachtsbeihilfe in der Sozialhilfe wurde mit der Hartz-IV-Einführung abgeschafft – nicht einmal die Anschaffung eines Tannenbaumes fließt in die Regelsatzermittlung ein. Ganzen Beitrag lesen »