Verfassungsschutz bespitzelt und verfolgt weiterhin zu Unrecht mit Berufsverbot belegten Heidelberger Lehrer
Klage gegen LfV vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert
Im Verfahren gegen das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg mit dem Ziel, dieses zu zwingen, die Bespitzelung von Michael Csaszkòczy einzustellen, ist die Klage in erster Instanz zurückgewiesen worden.
Schlusswort Michael Csaszkóczys vor dem Verwaltungsgericht
Presseerklärung des Solidaritätskomitees
Der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkòczy, der in den Jahren 2004-2007 mit Berufsverbot belegt worden war, hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erhoben.
Angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, beispielsweise über Teilnahme an Demonstrationen, waren die Grundlage für das Berufsverbot, das vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim letztinstanzlich als grundrechtswidrig erklärt wurde.
Der VGH hatte damals in seiner Urteilsbegründung wörtlich geschrieben, er könne nicht nachvollziehen, dass „die (bloße) Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen, die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung, überhaupt erwähnt wird“. Die Landesregierung Baden-Württemberg stellte Csaszkóczy dann 2008 als Lehrer ein. Ganzen Beitrag lesen »