Aus der Antwort der Bundesregierung vom 17. August 2015 auf die Schriftliche Frage von Jutta Krellmann zum Anteil befristeter Neueinstellungen je nach Betriebsgröße und zur regionalen Befristungsquote geht hervor:
Je größer ein Betrieb ist, desto höher liegt bei Neueinstellungen der Anteil an befristeten Arbeitsverträgen. Ganzen Beitrag lesen »