Nach § 12a SGB II können Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet und die Voraussetzungen für eine vorgezogenen Rente wegen Alters erfüllt haben, gegen ihren Willen verrentet werden.
Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich betroffene Personen über ihren Antrag auf eine vorgezogene Rente entscheiden, wird ausgehebelt. Daher handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen – um eine Zwangsverrenung.
Die Rentenansprüche der Betroffenen werden dabei dauerhaft abgesenkt, weil für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs Abschläge in Höhe von 0,3 Prozentpunkten auf die durch eigene Beiträge erworbenen Rentenansprüche erfolgen. Ganzen Beitrag lesen »