Wohnungsmarkt dicht. Für ein Recht auf Wohnen und Wohnrecht im Grundgesetz

Unser Freund Helmut ist akut von der Zwangsräumung bedroht. Seine Suche nach einer neuen Wohnung blieb bisher erfolglos.

Helmut lebte seit Jahren in einer kleinen Wohnung in Aglasterhausen. Er ist ein freundlicher und symphatischer älterer Herr. Mietschulden hat er keine, sein Verhältnis mit dem Vermieter war immer sehr gut. Dennoch flatterte ihm vor einigen Monaten die Kündigung ins Haus – wegen Eigenbedarfs. Die Kündigung wurde vom Gericht bestätigt. Nun wartet Helmut auf die Zwangsräumung.

Helmut ist Mitte 60 und muss wegen massiver gesundheitlicher Einschränkungen von Hartz – IV leben. Für 330 € aber findet sich keine Wohnung auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt. Denn die Lage ist dramatisch. Die Mieten sind im letzten Jahr extrem gestiegen. Seitdem der Staat aus dem sozialen Wohnungsbau ausgestiegen ist, wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Für Helmut, der wegen seines Hartz – IV – Bezuges ohnehin mit vielen Vorurteilen zu kämpfen hat, ist sie fast aussichtslos.

In seiner Verzweiflung hat sich Helmut bereits an das Jobcenter gewandt. Für dieses aber ist Wohnungsnot kein Fall. Denn erst wenn Helmut obdachslos ist, erfüllt er die Kriterien für einen Menschen, dem die Gemeinde helfen muss. In diesem Fall gilt das Polizei – und Ordnungsrecht (§ 1 PolG BW).

Bei der Wohnungsnot zeigt sich wieder einmal, wie dringlich es ist, dass soziale Grundrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das Recht auf Wohnen gehört in den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes! Denn Wohnen ist kein Luxus, sondern existenziell. Der Staat wäre mit einem solchen Recht gezwungen, über den Wohnungsbau für ausreichend menschenwürdigen Wohnraum für alle zu sorgen.

Wir als Linke KNO versuchen Helmut aktiv zu helfen. Bitte meldet euch, wenn ihr von einer freien Wohnung hört. Ihr erreicht uns auf dem Parteihandy unter: 01575/2104328 oder per Email unter kreisvorstand@die-linke-kno.de