PRESSEMITTEILUNG, 13.05.15
MdB Annette Groth (DIE LINKE im Bundestag, Baden-Württemberg, Bodenseekreis)
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
sehr geehrter Herr Innenminister Gall,
mit Bestürzung verfolge ich die erschreckend inhumane Abschiebepraxis des Landes, die sich aktuell an den Abschiebeandrohungen gegen die Familien Selimi aus Serbien und Kazimov aus Mazedonien zeigt. Beide Familien leben z.Z. in Konstanz und haben zum Schuljahresende ihre Ausreisebereitschaft erklärt.
Angesichts der völligen Perspektivlosigkeit (kein Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt), Diskriminierung und elendster Lebensverhältnisse für Roma in den Westbalkanstaaten sind für mich die seit Monaten stattfindenden Abschiebungen völlig inakzeptabel. Jegliche humanitäre Maßstäbe werden hier mit Hinweis auf die sogenannten „sicheren“ Herkunftsländer mit Füßen getreten.
Noch weniger nachvollziehbar ist für mich, dass das zuständige Regierungspräsidium ganz offensichtlich nicht einmal die minimalen Standards der „Leitlinien des Innenministeriums für die Rückkehr- und Abschiebepraxis im Land“ anwendet:
Hier wird der „Vorrang der freiwilligen Rückkehr“, die Möglichkeit einer Verlängerung der Ausreisepflicht und die Berücksichtigung „dringender humanitäre und persönliche Gründe, die einer Abschiebung entgegenstehen“ festgeschrieben.
Wie erklären Sie den betroffenen Familien, ihren Unterstützer_innen und der Öffentlichkeit, dass dem Land Baden-Württemberg Schaden entstände, wenn die Familien erst zum Schuljahresende ausreisen würden?
Vor fast genau vier Jahren sind Sie mit dem Motto „Humanität hat Vorrang“ angetreten. Ich fordere Sie auf, den Familien Selimi und Kazimov wenigstens zweieinhalb Monate dieser Humanität einzuräumen.
Im Fall der Rückkehr fordere ich Sie auf, wirksame „Rückkehr-, Reintegrations- und Existenzgründungshilfen sowie medizinische Hilfe“ für die Familien zu gewähren, wie sie in den „Leitlinien“ festgeschrieben sind.
In Erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Annette Groth
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